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Do., 29. Okt. 2026
EilmeldungKonjunktur

EZB: Lagarde tritt am 7. Februar 2027 als Präsidentin zurück

Lagarde informierte am 29. Oktober den EZB-Rat und den Präsidenten des Europäischen Rates, António Costa, teilte die EZB mit. Einen Grund nannte die Mitteilung nicht, ebenso wenig, wann die EU-Staats- und Regierungschefs eine Nachfolge bestimmen.

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Das Wichtigste
  • Rücktritt als EZB-Präsidentin · Bekanntgegeben am 29. Oktober 20267. Februar 2027
  • Einlagesatz · Beschluss vom 29. Oktober 20262,50 % Unverändert
  • Hauptrefinanzierungssatz · Beschluss vom 29. Oktober 20262,65 % Unverändert

Christine Lagarde gibt das Amt der Präsidentin der Europäischen Zentralbank am 7. Februar 2027 ab, wie die EZB am 29. Oktober 2026 um 11:00 Uhr MEZ mitteilte, nachdem Lagarde den EZB-Rat und den Präsidenten des Europäischen Rates, António Costa, informiert hatte. Die Mitteilung der EZB nannte keinen Grund für die Entscheidung. Lagarde, frühere geschäftsführende Direktorin des Internationalen Währungsfonds, ist seit November 2019 Präsidentin der EZB.

Lagarde bei der EZB
  1. Lagarde wird EZB-Präsidentin; zuvor war sie von 2011 bis 2019 geschäftsführende Direktorin des Internationalen Währungsfonds.
  2. Um 11:00 Uhr MEZ teilt die EZB ihren Rücktritt mit; um 14:15 Uhr MEZ lässt der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert.
  3. Der Tag ihres Rücktritts, laut EZB.

Der Europäische Rat wird ihre Nachfolge bestimmen, so die EZB, und zwar nach dem Ernennungsverfahren in Artikel 283 des „Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“. Wann eine Entscheidung fallen soll, sagte die Mitteilung nicht, und sie nannte auch keine Kandidatinnen oder Kandidaten. Alle Mitglieder des sechsköpfigen Direktoriums, einschließlich der Präsidentin, werden laut der Direktoriumsseite der EZB von den EU-Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt.

Am selben Tag ließ der EZB-Rat um 14:15 Uhr MEZ seine drei Leitzinsen unverändert: 2,50 % für die Einlagefazilität, 2,65 % für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und 2,90 % für die Spitzenrefinanzierungsfazilität, wie aus der Beschlussmitteilung hervorgeht. Die Energiepreise seien weiter gestiegen, erklärte der Rat, und bezeichnete dies als Aufwärtsrisiko für die Inflation und Abwärtsrisiko für das Wachstum. Zudem hätten sich die Finanzierungsbedingungen seit der vorigen Sitzung verschärft, was Inflation und Wachstum nach seinen Worten „voraussichtlich belasten“ werde, und er lege sich nicht im Voraus auf einen bestimmten Zinspfad fest.